Wichtige Begriffe bei der Riester Rente
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Die Riester Rente gibt es seit 2001 mit dem Altersvermögensgesetz. Viele neue Begriffe, wie Riester Zulagen, Kinderzulage etc. sind dadurch entstanden.
Die Riester Rente ist seit 2001 ein wichtiges ergänzendes Standbein für die private Rente. Wer einen Riester Vertrag abgeschlossen hat, in Form einer privaten Rentenversicherung, eines Banksparplans oder eines Fondssparplans, muss, wenn er die staatlichen Zulagen erhalten möchte, einen Antrag bei der Finanzbehörde stellen. Dies muss jedes Jahr neu geschehen, kann aber dem Unternehmen, welches den Riester-Vertrag führt übertragen werden, so dass eine Beantragung jährlich automatisch erfolgt. Die Zulagen für eine Riesterrente umfassen die direkte Zulage, die Grundzulage und die Kinderzulage. Die Kinderzulage wird gezahlt für jedes Kind, welches auch Kindergeld erhält. Voraussetzung für die staatlichen Zulagen ist, dass das Unternehmen, wo der Riester Vertrag geführt wird eine Zertifizierung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erhalten hat. Dies erkennt man an einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen. Zusätzlich zu der Zulage muss in eine Riester Rente noch ein Eigenbetrag gezahlt werden, der in 2007 3% des versicherungspflichtigen Einkommens ausmacht und ab 2008 4%. Für Geringverdiener liegt der Mindesteigenbetrag bei 60 Euro im Jahr. Der Höchstbeitrag ist festgelegt auf den Betrag, für den es die staatliche Förderung gibt. Ein Riester Vertrag besteht aus 2 Phasen, der Ansparphase und der Leistungsphase, wo eine lebenslange Rente ausgezahlt wird. Bei erstmaligem Beginn der Rentenzahlung besteht die Möglichkeit maximal 30% des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen. Außer der staatlichen Riester-Zulage kann man auch steuerliche Vorteile geltend machen, dies wird in einer Günstigerprüfung vom Finanzamt festgestellt. Riester Verträge können auch durch Zusatzleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente oder einen Hinterbliebenenschutz für die Familie erweitert werden
Notiz: private Rente, Riester-Rente, Rente, BerufsunfähigkeitsrenteAndreas Winkler
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