Die Abgeltungssteuer 2009 vermeiden - Steuern sparen
Thema: Kapitalanlagen

Vor knapp zwei Wochen, mit der Absegnung der Unternehmenssteuerreform des Bundesrates hat die Abgeltungssteuer nun noch die letzte Hürde genommen. Nach dem 31.12.2008 erfolgt die Besteuerung der Anleger pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Nicht schlecht wurde gestaunt, wie schnell dieses Gesetzt durchgeboxt wurde, zumal die Mehrheit der Anleger auf der Verliererseite stehen werden. Sommer 2006, das Land steckte im Fußballfieber machte sich die Regierung in aller Eile an die Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform, deren Bestanteil die Abgeltungssteuer 2009 ist.

Was ändert sich
Neu werden alle Erträge aus Kapitalanlagen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit bis zu 28% besteuert. Dividenden, Zinsen, Erträge aus Investmentgeschäften, Zertifikaten sowie die Realisierung von Kursgewinnen fallen unter die Abgeltungssteuer. Leider werden Geldanlagen zur Altervorsorge und Eigenheimfinanzierung nicht gesondert behandelt, sondern müssen zukünftig auch voll versteuert werden.
Schmerzlich aus Anlegersicht ist auch der Wegfall der Veräußerungsfrist, besonders langfristigorientierte Anleger wird dies wehtun. Waren bis jetzt Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, werden sie neu zu jederzeit mit der vollen Abgeltungssteuer belastet.
Es kommt noch schlimmer, auch das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Danach wurden bis anhin nur die Hälfte der Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Es ist leicht erkennbar, dass hier alle draufzahlen werden.

So erfolgt die Umsetzung

In Zukunft wird die gesammte Steuer direkt von der Bank berechnet, an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Dies geschieht noch bevor der Anleger an sein Geld kommt.
Da auch die Kirchensteuer neu direkt berechnet und abgezogen wird, sollten Sie sich nicht wundern wenn künftig am Bankschalter nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt wird.
Haben Sie ihre Geldanlagen bei mehreren Banken, dann können Sie unnötige Abgeltungssteuer bereits verhindern, in dem Sie die Verluste gegen die Gewinne verrechnen. Dazu müssen Sie darauf achten, dass sich die Banken dementsprechend untereinander austauschen.

Jetzt handeln und die Abgeltungssteuer umgehen

Wollen Verluste für das Vermögen durch Abgeltungssteuer 2009 verhindert werden, sollten Sie zügig handeln. Dem Anleger stehen u.a. zwei grundsätzliche Strategien bereit:
  • Altes Recht konservieren: Alle noch vor dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wie z.B. Aktien konservieren altes Recht auf unbestimmte Zeit. Wird nun aber eine steuerfrei Entnahme, eine Umschichtung oder ein Strategiewechsel durchgeführt, verfällt dieses alte Recht. Darin liegt auch das Problem dieser Strategie, der Anleger, will er die Abgeltungssteuer umgehen, wird zum Stillhalten verdammt. Darf man selber um den Steuerschutz nicht zu zerstören nicht handeln, sollte mindestens die Geldanlage so flexibel wie möglich sein.
  • Neue Chancen nutzen: die Bank- und Zertifikateindustrie arbeitet auf Hochtouren an Lösungen zur Vermeidung der Abgeltungssteuer 2009. Bereits jetzt steht eine breite Palette an speziellen Abwehrmaßnahmen gegen die Abgeltungssteuer bereit. So ist für jede Vermögensgröße etwas dabei:
    • Mit Fonds, Dachfonds und speziellen Varianten wie den Lebenszyklusfonds kann die Abgeltungssteuer umgangen werden. Innerhalb des Fonds darf nach belieben Aktien gekauft und verkauft werden, für den Privatanleger hätte dies bereits Abgeltungssteuern zur Folge.
    • Beim Versicherungsmantel wird die Geldanlage als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Von Außen ist nur noch die Versicherung zu sehen und genießt so eine volle Steuerstundung bis zur Entnahme und danach eine vorteilhafte steuerliche Behandlung.

Egal ob Fonds, Versicherungsmantel oder sonst eine Geldanlage gekauft werden soll, die zentrale Frage für jeden Anleger lautet: “Wie viel Risiko bin ich bereit für meine Wunschrendite einzugehen?“

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